Die gemeinsame Stellungnahme der Psychotherapeutenkammer Bremen, des Paritätischen Bremen und Refugio Bremen sieht dringenden Handlungsbedarf, den Zugang zu psychiatrischer und psychotherapeutischer Versorgung durch Sprachmittlung nachhaltig zu gewährleisten.
Im Alltag von psychiatrischen und psychotherapeutischen Praxen wird vorrangig Deutsch als erste Sprache verwendet. Trotz der zunehmenden Zahl von mehrsprachigen Mitarbeitenden, Ärzt*innen und Therapeut*innen ist die notwendige sprachliche Diversität nach wie vor eine große Herausforderung für das Gesundheitswesen. Sie ist jedoch eine Voraussetzung dafür, dass die Behandlung von Patient*innen überhaupt erst möglich ist. Bisher scheiterte der Zugang zum Regelgesundheitssystem für Geflüchtete und Migrant*innen maßgeblich an fehlender Sprachmittlung, qualifizierten Sprachmittelnden und deren grundlegender Finanzierung. Diese Situation wurde mit dem Modellprojekt Sprachmittlung im Herbst 2019 im Land Bremen erheblich verbessert. Doch das Projekt endet am 31.12.2022 und Maßnahmen zur Verstetigung sind nun dringend geboten.
Es existieren zwar andere Initiativen oder regionale Dienstleister im Land Bremen, doch deren Angebote sind zumeist kostenpflichtig, ihre Kapazitäten begrenzt und die ausführenden Sprachmittler*innen nicht spezifisch qualifiziert. Durch die Vorgehensweise des Modellprojekt Sprachmittlungspool erhalten Psychiater*innen, ärztliche und psychologische Psychotherapeut*innen die Möglichkeit des gezielten und verbindlichen Einsatzes von qualifizierter Sprachmittlung und damit deren Klient*innen einen barrierefreien Zugang zu dringend notwendiger psychotherapeutischer und fachärztlicher Versorgung.
Das Modellprojekt Sprachmittlungspool hat Leuchtturmcharakter, da es neben Hamburg eines der wenigen Modelle bundesweit ist, die eine solche Bereitstellung und Finanzierung von Sprachmittlung erfolgreich gewährleisten und deren Inanspruchnahme kostenlos ist. Es ist daher erforderlich, eine Finanzierung qualifizierter Sprachmittlung für Therapie und Beratung auf gesetzlicher Grundlage (SGB) unter Berücksichtigung einer einheitlichen Regelung und Anwendung zu ermöglichen. Etwa als allgemeinen Anspruch, wie er bereits für Menschen mit einer Hör‐ oder Sprechbehinderung besteht. Aktuell ist es jedoch dringend notwendig, dass mit einer Regelfinanzierung durch Landesmittel die Absicherung dieses Bremer Modells der Sprachmittlung im Land Bremen bis zur bundesweiten Umsetzung einer gesetzlichen Regelung gewährleistet wird. Nur so kann eine barrierefreie Therapie und Beratung über das Jahr 2022 hinaus aufrechterhalten werden.
Weitere Informationen zum Thema Sprachmittlung gibt es hier.