Infos für Geflüchtete aus der Ukraine

Wir empfehlen sich bei den Flüchtlingsräten, z.B. in Berlin oder Bremen, der KV Bremen und der DeGPT zu informieren. Auf der Seite von Handbook Germany finden sich die wichtigsten Informationen auch auf Deutsch, Ukrainisch und Russisch. Auf der Seite der KV finden sich Angebote niedergelassener Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen Bremens und bei der DeGPT finden sich Informationen über weitere Hilfsangebote. Auch der Bremer Senat hat ausführlich Antworten auf konkrete Fragen zusammengestellt.

Einreise und Aufenthalt

Das BMI hat in einem Schreiben vom 14. März 2022 wichtige Hinweise zur Umsetzung des vorübergehenden Schutzes für Geflüchtete aus der Ukraine gegeben.

Ein Antrag auf § 24 ist beim Migrationsamt/ Ausländerbehörde zu stellen; die Aufenthaltserlaubnis wird nicht automatisch ohne Antrag erteilt. In die Aufenthaltserlaubnis muss eintragen sein: Erwerbstätigkeit erlaubt“. Es muss kein zusätzlicher Antrag auf Beschäftigungserlaubnis gestellt werden.

Weitere Informationen finden sich auch bei www.welcometobremerhaven.de/.